Das Feinstaub-Gesetz (aka Immissionsschutzgesetz Luft) treibt seltsame Blüten. Zum Beispiel in Feldkirch, wo mit Verweis auf dieses Gesetz im gesamten Ortsgebiet die 50er-Zone auf Vorrangstraßen ausgerufen wurde. (Im restlichen Ortsgebiet gilt nach wie vor die normale 50er-Beschränkung wegen Ortsgebiet.)
lG Birgit
Wednesday, April 14, 2010
Subscribe to:
Post Comments (Atom)
No comments:
Post a Comment