Friday, April 23, 2010

Tiebreaker

Nachdem Martin sich ja so schön aufregen kann über Spiele mit mehr als zwei Tiebreakern ("Dass man bei gleich vielen Siegpunkten das verbleibende Geld als Tiebreaker nimmt, find ich ja okay, und meinetwegen kann man, sollten wirklich einmal Siegpunkte und Geld gleich sein, als zweiten Tiebreaker noch Handkarten hernehmen -- aber alles Weitere ist übertrieben."), hier ein Auszug aus dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland, wo es für den umgangssprachlichen Hauptwohnsitz gleich 5 Tiebreaker gibt:

"Ist (...) eine Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes:
- Die Person gilt nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt.
- Verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen).
- Kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem Staat über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist.
- Ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder keines der Staaten, so werden sich die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten bemühen, die Frage in gegenseitigem Einvernehmen zu regeln."
[Interpunktion leicht geändert. Original siehe hier, Artikel 4 Absatz (1).]

lG Birgit

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